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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen von Navigofleet (ein Unternehmen der Samur & Kumkum GbR)

  • § 1 GESCHÄFTSGEGENSTAND / VERTRAGSGEGENSTAND

Der Geschäftsgegenstand der Navigofleet (ein Unternehmen der Samur & Kumkum GbR) ist die Vermittlung von Leasing und Mietfahrzeugen aller Art. Hier gelten die jeweiligen AGB der vermittelten Gesellschaften.

Das vermietete Fahrzeug ist nach Regelung des jeweiligen Vertrages über die Vermietgesellschaft vermietet und in den jeweiligen AGB geregelt.

  • § 2 MIET- / LEASINGZEITRAUM & BERECHNUNG

Der Miet- Leasingzeitraum richtet sich nach den jeweiligen Regelungen des Einzelvertrages. Eine Verlängerung des Vertrages kann in der Regel stillschweigend entsprochen werden, sofern dem Vertrag keine Störungen im Vertragsverhältnis unterliegen.

Die Leasing oder Mietrate ist im jeweiligen Leasing oder Mietvertrag nach den entsprechenden Rahmenbedingungen geregelt.

Für den Miet- oder Leasingkunden fällt keine separate Vermittlungsgebühr an. Sollte diese jedoch im Einzelfall erhoben werden, so wird diese im Vertrag vor Übergabe des Fahrzeuges ausgewiesen und der Kunde darauf hingewiesen.

  • § 3 RAHMENBEDINGUNGEN ZUR MIETWAGENVERMITTLUNG

Die Bereitstellung und Übernahme des Mietwagens wird in einer Mietwagenfiliale durchgeführt. Sollte eine individuelle Anlieferung erfolgen, so kann, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist dies gegen eine separate Gebühr vom Vermieter durchgeführt werden.

Separate Gebühren können für den Mieter durch Buchung von folgenden Optionen sein, wie Dieselgarantie, Navigation, Anhängerkupplung oder besondere Optionen, die durch den jeweiligen Vermieter eine Gebühr rechtfertigen. Sollte diese Gebühr anfallen, so wird diese im jeweiligen Vertrag ausgewiesen.

Bei einer Mietwagen-Stornierung größer gleich 24 Std fällt keine Gebühr an. Sollte jedoch kleiner gleich 24 Std vor Übernahme eines Mietwagens eine Stornierung durchgeführt werden, so kann es zu einer Stornierungsgebühr von bis zu 150,- Euro zzgl. MwSt. kommen.

Der Mieter stellt dem Vermieter eine Kaution zur Absicherung bei Anmietung zur Verfügung, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart worden ist. Die Kaution kann über eine Barkaution oder „Blockierung auf der Kreditkarte“ durchgeführt. Prepaid Karten werden nur in Ausnahmefällen vom Vermieter akzeptiert. Bei VISA oder Masterkreditkarten muss die Karte auf den Mieter ausgestellt sein. Bei Schadensfreier Fahrzeugrückgabe und Bezahlung aller noch ausstehenden Mietrechnungen, werden die Blockierungen auf den jeweiligen Kreditarten oder die Barkaution wieder an den Mieter freigegeben.

Für eine Rückholung von einem anderen nicht im Vorwege vereinbarten Ort sind von dem Mieter die Kosten für die Rückholung zu tragen. Diese Kosten richten sich nach der Entfernung des tatsächlichen Rückgabeortes ab.

Anliefergebühren werden separat berechnet, oder sind im Vertrag anderweitig geregelt.

Die Fahrzeuge werden in der Regel mit einer „Voll-Voll“ Tankregelung ausgeliefert. Sollte ein Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegen werden, so wird der fehlende Kraftstoff dem Mieter gem. der jeweiligen AGB der Vermietgesellschaft in Rechnung gestellt. Für diesen Aufwand kann die Navigofleet (ein Unternehmen der Samur & Kumkum GbR) dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- Euro zzgl. MwSt. in Rechnung stellen.

Der Mieter muss in der Regel über eine gültige Fahrerlaubnis von über 1 Jahr verfügen. Bei einzelnen Fahrzeugklassen kann es zu Ausnahmen kommen.

Auslandsfahrten und Bestimmungen des einzelnen Vermieters muss der Mieter sich bei dem Vermieter freigeben lassen. Der Mieter muss für alle Nebenkosten selbst aufkommen (z.B. Mautgebühren).

Bußgelder oder Parkgebühren muss der Mieter im In- und Ausland selbst tragen. Diese können je nach Bestimmungsland deutlich von den deutschen Regelungen abweichen. Für die Abwicklung dieses Vorgangs kann Navigofleet (ein Unternehmen der Samur & Kumkum GbR) dem Mieter eine Gebühr von 12,50 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung stellen, es sei denn, es ist etwas anderes Vertraglich geregelt.

  • § 4 NUTZUNG DES FAHRZEUGE

Der Mietwagen darf nicht zu Testzwecken, motorsportlichen Veranstaltungen, Untervermietung, gewerbsmäßige Güter- oder Personenbeförderung oder auf Rennstrecken genutzt werden.

Der Mietwagen darf nicht zum Transport von gefährlichen, verbotenen Substanzen oder Substanzen, die seitens der Vermieter AGB nicht freigegeben sind genutzt werden.

Der Mietwagen hat einer „normalen“ den AGB der Vermieter entsprechenden Nutzung zu unterliegen.

Der Mietwagen darf nur auf freigegebenen Straßennetz genutzt werden.

Die Haftungsbegrenzung kann bei vielen Autovermiet-Gesellschaften in folgenden Punkten eingeschränkt sein: Dach, Unterboden, Reifen, Scheiben, Räder, Spiegel ggf. können diese Einschränkungen durch einen separaten Aufpreis vom Vermieter aufgehoben werden. Dies wird in gesonderten Fall im Mietvertrag geregelt.

Während der Nutzung haftet der Mieter für alle Schäden an dem Mietwagen, sowie Folgeschäden, die durch die Nutzung entstanden sind, auch Wertminderung, Sachverständigen Aufwendungen, Gebühren für Abschleppung oder Schadensfeststellung. Dies wird jedoch nicht erhoben, sofern die Schäden von dritten verursacht oder nicht selbst verschuldet worden ist.

Die Selbstbeteiligung kann sofern nicht anders im Mietvertrag anders geregelt gegen separate Gebühr / Berechnung reduziert oder befreit werden.

Im Falle eines Unfalls oder besondere Umstände, wie Überschwemmung, Brand, Diebstahl, Wild oder anderen sonstigen Schaden muss eine Unfallaufnahme durch die Polizei ohne Anerkennung einer Schuld durchgeführt werden. Der Hergang ist schriftlich aufzuführen und der Navigofleet (ein Unternehmen der Samur & Kumkum GbR) unter Nennung aller Teilnehmer zu übermitteln. Im Falle eines Verkehrsunfalles sind Namen und Daten der Zeugen zusätzlich zu nennen, es sei denn es ist in den AGB der Vermietgesellschaft etwas Anderes geregelt.

Die Nutzung des Mietwagens ist nur dem Mieter oder Mitarbeiter im Unternehmen des Mieters gestattet.

Während der Nutzung eines Auto-Langzeitmietwagens oder des Tagesmietwagen ist das Rauchen vom Vermieter untersagt. Die Zusatzkosten für die Reinigung können vom Vermieter erhoben werden.

  • § 5 SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Sämtliche Änderungen oder rechtsverbindliche Abreden bedürfen der Schriftform.

  • § 6 GERICHTSSTAND / SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Gerichtsstand ist Hamburg, soweit sich durch die Rechtsregelung nichts anderes ergibt.

Es gilt das deutsche Handelsrecht für alle Verträge der Navigofleet (ein Unternehmen der Samur & Kumkum GbR).

  • $ 7 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.